Das Spiel des Lebens: Deine Kindheit und deine Finanzen *

Deine Reise zur zweiten meiner dreizehn Lebensstationen – deiner Kindheit!

In meiner mehrteiligen Blog-Beitrag-Serie nehme ich dich mit auf die Reise zu dreizehn finanziell wichtigen Lebensstationen in unserem Leben. Mein Ziel ist es, dir die Auswirkungen jeder Lebensstation auf deine Finanzen aufzuzeigen. Heute nehme ich dich mit zur zweiten meiner dreizehn Lebensstationen, deiner Kindheit. In diesem Zusammenhang zeige ich dir die Auswirkungen deiner Kindheit auf deine Finanzen auf und gebe dir wichtige Tipps für diese Lebensstation mit auf dem Weg. Bevor ich starte, bekommen alle neuen Leser an dieser Stelle eine kurze Übersicht über meine Beitragsserie. Die untere Tabelle und Grafik zeigen dir, welche Lebensstationen ich im Rahmen dieser Beitragsserie adressiere:

Übersicht über meine Blogbeitragsserie
Station Titel Veröffentlichung
Einleitung Deine Finanzen von deiner Geburt bis zum Tod 24.08.2019
Station 1 Deine Geburt und deine Finanzen 31.08.2019
Station 2 Deine Kindheit und deine Finanzen 07.09.2019
Station 3 Deine Volljährigkeit und deine Finanzen 14.09.2019
Station 4 Dein erstes eigenes Auto und deine Finanzen 21.09.2019
Station 5 Dein Auszug bei den Eltern und deine Finanzen 28.09.2019
Station 6 Dein Berufsleben und deine Finanzen 05.10.2019
Station 7 Zusammenleben mit deinem Partner und deine Finanzen 12.10.2019
Station 8 Deine Heirat und deine Finanzen 19.10.2019
Station 9 Dein Hauskauf und deine Finanzen 26.10.2019
Station 10 Dein erstes Kind und deine Finanzen 02.11.2019
Station 11 Deine Scheidung und deine Finanzen 09.11.2019
Station 12 Deine Rente und deine Finanzen 16.11.2019
Station 13 Dein Tod und deine Finanzen 23.11.2019
Das Spiel des Lebens: Station 2 - Deine Kindheit
Das Spiel des Lebens: Station 2 – Deine Kindheit

 

Erfahrung ist der beste Lehrmeister!

Während deiner gesamten Kindheit hast du die Chance in Obhut deiner Eltern heranzuwachsen. Du lernst jetzt täglich neue Dinge. Du lernst, dass du dich auf andere verlassen kannst. Du lernst meins und deins-Besitzverhältnisse. Du lernst die Bedeutung von Ängsten und Sicherheit. Du lernst zu spielen. Du lernst Motorik und beurteilt zu werden. Und du lernst eigenständiger zu werden. Und all diese Dinge lernst du auf drei verschiedenen Wegen. Durch Tun: Begreifen, Nachahmen, Ausprobieren. Durch Erzählungen und Erklärungen. Und durch eigenes Nachdenken. Im Verlauf deiner Kindheit sammelst du wichtige Erfahrungen für deine Zukunft. Und diese Erfahrungen betreffen zu einem großen Teil auch deine Finanzen. Denn unter anderem lernst du, dass du dir mit Geld etwas kaufen kannst. Du lernst, dass du Geld durch Arbeit verdienen kannst. Du lernst, dass Geld nicht nur etwas Physisches ist, sondern virtuell auf deinem Konto liegt. Du lernst den Umgang mit einem Girokonto. Du lernst, wie du Online-Banking verwendest. Du lernst, dass Sparen lohnend sein kann. Und du lernst vieles vieles mehr. Während deiner Kindheit eignest du dir wichtige Wissen für deine Zukunft an. Doch inwiefern kannst du zum Zeitpunkt deiner Kindheit überhaupt über deine Finanzen bestimmen? Diese Frage möchte ich unter anderem in diesem Blogbeitrag adressieren.

Deine Kindheit und deine Einnahmen

Im Verlauf deiner Kindheit bist du mehr und mehr in der Lage eigene Einnahmen zu erzielen. Doch zunächst bist du auf das Taschengeld deiner Eltern und Geschenke von deinen Verwandten zu besonderen Anlässen angewiesen. Denn unter 14 Jahren gilt für dich das „Beschäftigungsverbot“ im vollen Umfang. Du darfst offiziell keiner Arbeit nachgehen. Wenn du 14 Jahre alt wirst, kannst du mit Zustimmung deiner Eltern einer Beschäftigung in „geringem Umfang“ nachgehen. Das bedeutet, du darfst leichten und für Kinder geeigneten Beschäftigungen nachgehen. Hierzu gehören zum Beispiel Zeitungsaustragen, Hunde ausführen, Nachhilfe geben oder das Erledigen von kleineren Einkäufen. Du musst jedoch beachten, dass deine Arbeitszeit 2 Stunden täglich nicht überschreiten darf, an maximal 5 Tagen pro Woche. Weiterhin darfst du nicht vor 8 Uhr morgens und nicht nach 18 Uhr abends arbeiten (siehe § 2 KindArbSchV und § 5 JArbSchG). Wenn du 16 Jahre alt wirst, kannst du mit Erlaubnis deiner Eltern prinzipiell bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings musst du hier aufpassen. Wenn du nämlich vom Alter her „Jugendlicher“ bist, aber noch schulpflichtig bist, dann gilt für dich grundsätzlich die Regelung für „Kinder“. Hier gibt es allerdings die Ausnahme, dass du zusätzlich pro Jahr 4 Wochen (max. 20 Arbeitstage pro Jahr) in den Schulferien arbeiten darfst. Ab dem Alter von 16 Jahren musst du darauf achten, dass du nicht vor 6 Uhr morgens und nach 20 Uhr abends arbeiten darfst. Die Lockerung des Beschäftigungsverbotes bedeutet für deine Finanzen, dass du ab deinem 14. Lebensjahr gesetzlich dazu in der Lage bist, eigene Einnahmen zu erwirtschaften. Wenn du in diesem Alter eine Firma gründen möchtest, um Geld zu verdienen, ist dies nur mit Genehmigung eines Familiengerichtes möglich (siehe § 1645 BGB).

Deine Kindheit und deine Ausgaben

Über deine Ausgaben darfst du ab deinem 7. Lebensjahr im Rahmen deines Taschengeldes bestimmen. Einerseits ändert sich mit deinem 7. bis zu deinem 18. Lebensjahr dein Geschäftsstatus auf „beschränkt geschäftsfähig“. Das heißt, du kannst nun mit Einwilligung deiner Eltern eigene Kaufgeschäfte tätigen. Solltest du zum Beispiel auf die Idee kommen ein Handy zu kaufen, darfst du dies mit Erlaubnis deiner Eltern eigenständig machen. Ansonsten ist der Handykauf rechtlich unwirksam und deine Eltern können das Handy zurückgeben und das Geld zurückverlangen. Zusätzlich darfst du dank des sogenannten „Taschengeldparagraphen“ ab deinem 7. Lebensjahr Ausgaben im Rahmen deines Taschengeldes eigenständig tätigen. Das heißt für Ausgaben mit deinem Taschengeld brauchst du keine Erlaubnis deiner Eltern. Dabei spielt es keine Rolle, ob dir das Taschengeld von deinen Eltern oder anderen Personen überlassen worden ist. Theoretisch kannst du dir also doch mit deinem Ersparten ein Handy kaufen, ohne deine Eltern zu fragen. In der Realität will der Verkäufer bei dem Kauf eines teureren Handys vermutlich trotzdem die Einwilligung deiner Eltern haben. Denn er weiß nicht, ob du das Handy tatsächlich mit deinem Taschengeld bezahlst und muss das Handy im Zweifelsfall zurücknehmen. An dieser Stelle ein wichtiger Tipp: Anstatt dein Geld für sinnlose Dinge wie ein Handy auszugeben, fange besser frühzeitig an, nicht benötigtes Geld in einem Sparschwein zu sparen. Bringe dieses Geld dann zum Beispiel an Tagen wie dem „Weltspartag“ zur Bank. Dann bekommst du vor Ort nicht nur ein Geschenk, sondern profitierst auch noch von den Zinsen auf deinem Kinderkonto.

Deine Kindheit und dein Vermögen

Für dein Vermögen gelten während deiner Kindheit weiterhin die Regelungen der elterlichen Vermögensvorsorge (siehe §§ 1626 ff BGB). Wie ich bereits auf der vorherigen Lebensstation beschrieben habe, bleiben die Vorschriften für die „elterliche Vermögenssorge“ bis zu deinem 18. Lebensjahr bestehen. Mit anderen Worten sind deine Eltern weiterhin für die Verwaltung deines Vermögens verantwortlich. Für die Verwaltung deines Vermögens legt das Bürgerliche Gesetzbuch für deine Eltern in den Paragraphen 1626-1698 einen klaren Handlungsspielraum fest. Welchen Regelungen deine Eltern hier nachkommen müssen, habe ich bereits in einem vorherigen Blog-Artikel im Detail beschrieben. Zum Beispiel sind sie unter anderem dazu verpflichtet, dein Vermögen unter wirtschaftlichen Aspekten gewinnbringend für dich anzulegen (siehe §1642 BGB). Zusammenfassend lässt sich also schlussfolgern, dass sich im Vergleich zu deiner Geburt auch im Laufe deiner Kindheit nichts an deiner finanziellen Eigenständigkeit hinsichtlich deines Vermögens ändert.

Deine Kindheit und deine Verbindlichkeiten

In punkto Verbindlichkeiten erlaubt es dir deine „beschränkte Geschäftsfähigkeit“ ab dem 7. Lebensjahr, dass du mit Zustimmung deiner Eltern rechtskräftige Verträge schließen darfst. Wenn du zum Beispiel einen Handyvertrag abschließen möchtest, benötigst du die Zustimmung deiner Eltern. Einerseits können deine Eltern ihre Zustimmung vor Vertragsschluss geben, dann heißt sie „Einwilligung“. Dies ist der Fall, wenn du deine Eltern vor Vertragsabschluss fragst, ob du den Handyvertrag abschließen darfst. Anderseits können deiner Eltern aber auch zustimmen, nachdem der Vertrag schon geschlossen wurde. Diese bezeichnet man dann als „Genehmigung“. Dies ist der Fall, wenn du den Handyvertrag ohne Einwilligung deiner Eltern schließen würdest und sie im Nachhinein zustimmen. Jedoch geht der Vertragsanbieter im zweiten Fall ein Risiko ein, denn der Vertrag gilt bis zur Genehmigung deiner Eltern als „schwebend unwirksam“. Sollten deine Eltern dem Handyvertrag also nicht zustimmen, dann ist er rechtlich ungültig und der Vertragsanbieter bleibt auf den Kosten sitzen. Deshalb verlangen die meisten Vertragsanbieter die Zustimmung deiner Eltern bereits im Voraus. Theoretisch dürftest du mit Zustimmung deiner Eltern sogar einen Kreditvertrag abschließen. Jedoch ist für solch ein Geschäft der Zustimmungsspielraum deiner Eltern weithin stark durch die Regelungen der elterlichen Vermögenssorge eingeschränkt (siehe §§ 1626 ff BGB). Denn wie ich dir in meinem vorherigen Beitrag erklärt habe, schränkt der Gesetzgeber verschiedene Arten von Rechtsgeschäften für dich ein, indem sie der zusätzlichen Genehmigung eines Familiengerichtes bedürfen (siehe § 1822 BGB). Hierzu gehört auch ein Kreditvertrag, welchen ein Familiengericht in der Regel ablehnen wird, um dich zu schützen.

Deine Kindheit und deine Finanzen auf einen Blick

Wie du siehst, lockern sich die Beschränkungen durch den Gesetzgeber im Laufe deiner Kindheit. Du kannst nun ersten Jobs nachgehen, eigene Ausgaben tätigen und eigene Verbindlichkeiten eingehen. All dies jedoch nur mit Zustimmung deiner Eltern oder im Rahmen deines Taschengeldes. Nachfolgend möchte ich die Auswirkungen deiner Kindheit auf deine Einnahmen und Ausgaben, sowie auf dein Vermögen und deine Verbindlichkeiten in einer Grafik für dich zusammenfassen:

Deine Kindheit und deine Finanzen
Deine Kindheit und deine Finanzen

 

KreativChecklist für deinen finanziellen Erfolg zu deiner Kindheit

Für deinen finanziellen Erfolg auf jeder Lebensstation stelle ich dir eine „KreativChecklist“ zur Verfügung. Die Checkliste soll zu deinem finanziellen Erfolg beitragen. Gehe die Checklistenpunkte doch einmal durch, und schaue ob sie für dich interessant sind. Sollten deiner Meinung nach Punkte ergänzt werden, dann poste sie gerne in den Kommentaren.

  • Einnahmenchecklist:

    • Vor deinem 14. Lebensjahr kannst du dir zusätzliches Taschengeld durch die mithilfe im Haushalt deiner Eltern oder durch kleinere Tätigkeit für deine Familienangehörigen verdienen.
    • Ab deinem 14. Lebensjahr kannst du einer Beschäftigung im geringen Umfang nachgehen. Hierzu gehört zum Beispiel Zeitungsaustragen, Hunde ausführen, Nachhilfe geben oder das Erledigen von kleineren Einkäufen. Du musst jedoch beachten, dass deine Arbeitszeit 2 Stunden täglich nicht überschreiten darf, an maximal 5 Tagen pro Woche. Weiterhin darfst du nicht vor 8 Uhr morgens und nicht nach 18 Uhr abends arbeiten.
    • Ab deinem 16. Lebensjahr darfst du bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche 40 Stunden arbeiten. Sollte für dich noch die Schulpflicht bestehen, dann bleibt die Regelung für ab deinem 14. Lebensjahr bestehen. Hier gibt es allerdings die Ausnahme, dass du zusätzlich pro Jahr 4 Wochen (max. 20 Arbeitstage pro Jahr) in den Schulferien arbeiten darfst. Ab dem Alter von 16 Jahren musst du darauf achten, dass du nicht vor 6 Uhr morgens und nach 20 Uhr abends arbeiten darfst.
  • Ausgabenchecklist:

    • Mache dich bereits jetzt mit verschiedenen Tools vertraut, um deine Ausgaben im Blick zu haben. Zu diesen Tools gehören zum Beispiel ein Haushaltsbuch, Finanzapps oder die Auswertefunktionen in deiner Online-Banking App.
    • Spare regelmäßig dein nicht benötigtes Geld in einem Sparschwein. Bringe dieses Geld dann zum Beispiel an Tagen wie dem „Weltspartag“ zur Bank. Dann bekommst du vor Ort nicht nur ein Geschenk von der Bank, sondern profitierst auch noch von den Zinsen auf deinem Kinderkonto.
  • Vermögenschecklist:

    • Frage deine Eltern doch einfach einmal, wie sie dein Vermögen für dich verwalten. Zwar hast du kein Mitspracherecht, aber interessant ist es allemal.
    • Investiere in dein Humankapital. Das bedeutet, du solltest in dein Wissen und deine Fähigkeiten im Bereich Finanzen investieren. Informiere dich über verschiedene Geldanlagen wie das Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, ETFs, Aktien, Immobilien, P2P, Zertifikate, Optionen usw. Lese regelmäßig Bücher, schau dir Videos auf YouTube an oder höre Podcasts. Je mehr Wissen du dir aneignest, desto besser bist du darauf vorbereitet deine Finanzen in Zukunft zu managen. Lies zum Beispiel unser Buch „Kein Schwein versteht diese Aktien“.
  • Verbindlichkeitenchecklist:

    • Gehe keine unnötigen Verbindlichkeiten ein, auch nicht, wenn deine Eltern es dir erlauben. Brauchst du wirklich einen teuren Handyvertrag oder reicht auch eine Prepaid Karte?
    • Kaufe dir keine Dinge mit geliehenem Geld von Freunden oder Verwandten. Gebe nur das Geld aus, das du auch wirklich besitzt. Ansonsten Verzichte auf die Dinge, die du haben möchtest.
    • Leihe dir keine größeren Geldbeträge z.B. für ein Auto oder Moped.

 

Nachdem ich nun ausführlich die Auswirkungen deiner Kindheit auf deine Finanzen beleuchtet habe, widme ich mich im nächsten Blogartikel der dritten meiner dreizehn Lebensstationen: Deiner Volljährigkeit. Bis dahin wünsche ich dir kreative Investments und freue mich auf deinen Besuch in der nächsten Woche!

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