Deine finanziellen Rechte zum Zeitpunkt deiner Geburt *

Mit deiner Geburt trifft das Bürgerliche Gesetzbuch wichtige Regelungen für deine Finanzen

Nach deutscher Gesetzgebung beginnt deine Geburt offiziell mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen und ist mit dem Austritt aus dem Mutterleib vollendet. Klingt nicht gerade romantisch, ist aber so. Mit der Vollendung deiner Geburt beginnt nach deutschem Strafrecht offiziell deine Rechtsfähigkeit als eine juristische Person (siehe § 1 BGB). Mit anderen Worten heißt das, dass die deutsche Gesetzgebung dir ab diesem Zeitpunkt verschiedene Rechte und Pflichten auferlegt. Diese Rechte und Pflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und weiteren Gesetzbüchern geregelt. Insofern enthalten diese Gesetzbücher auch wichtige Regelungen zu deinen Finanzen. Die meiner Meinung nach elf wichtigsten Regelungen zum Zeitpunkt deiner Geburt möchte ich an dieser Stelle vorstellen.

Regelung 1: Nach deiner Geburt bis zum 7. Lebensjahr bist du geschäftsunfähig

Die erste Reglung beschreibt den Status deiner Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt deiner Geburt. Und zwar sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass du zum Zeitpunkt deiner Geburt bis zu deinem 7. Lebensjahr „geschäftsunfähig“ bist (siehe § 104 BGB). Also bist du bis zum Alter von 7 Jahren nicht in der Lage Willenserklärungen oder Rechtsgeschäfte eigenständig zu tätigen. Zum Beispiel kannst du keine Verträge schließen oder Kaufgeschäfte durchführen. Stattdessen benötigst du sogenannte „gesetzlichen Vertreter“, welche Rechtsgeschäfte für dich durchführen. Diese Vertreter sind in der Regel deine eigenen Eltern. Du bist aus diesem Grund vor deinem 7. Lebensjahr nicht imstande eigenständig Geschäfte in deinem Namen durchzuführen. Stellvertretend müssen deine Eltern jedwede Geschäftstätigkeit als gesetzliche Vertreter über ihren Namen laufen lassen. Somit bist du auch nicht in der Lage eigenständig Einkommen aus einer Geschäftstätigkeit einzunehmen oder Ausgaben zu tätigen. Ebenso kannst du keine rechtskräftigen Verträge über dein Vermögen schließen und auch keine Kreditverträge eingehen.

Regelung 2: Zu deiner Geburt gilt für dich ein allgemeines Beschäftigungsverbot

Neben deiner Geschäftsunfähigkeit spricht der deutsche Gesetzgeber weiterhin ein „allgemeines Beschäftigungsverbot“ im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzt aus (Siehe § 5 JArbSchG). Dieses Verbot regelt, dass die Beschäftigung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in Deutschland verboten ist. Deshalb darfst du zum Zeitpunkt deiner Geburt keine Beschäftigung aufnehmen und kannst somit auch kein Einkommen aus einer Beschäftigung generieren. Mal abgesehen davon, dass du zum Zeitpunkt deiner Geburt nicht einmal die körperlichen Fähigkeiten besitzt einer Beschäftigung nachzugehen, soll dich dieses Gesetz vor Ausbeutung schützen. Der Gesetzgeber spricht dir das Recht auf eine echte Kindheit zu. Du sollst während deiner Kindheit durch Spielen wichtige Fähigkeiten für deine Zukunft erlernen und deine schulische Bildung weiter auszubauen. Dieses Recht soll nicht durch eine Beschäftigung beruflicher Natur eingeschränkt werden können.

Regelung 3: Nach deiner Geburt übernehmen deine Eltern die Sorge für dein Vermögen

Weiterhin darfst du nach deiner Geburt dein eigenes Vermögen nicht selbst verwalten. Klingt logisch. Wie solltest du als Säugling auch? Stattdessen sind nach deiner Geburt deine Eltern für die Verwaltung deines Vermögens verantwortlich. Diese Tatsache ist sicherlich nicht neu für dich. Aber warum ist das eigentlich so? Ganz einfach. Der Gesetzgeber trifft hierzu im Bürgerlichen Gesetzbuch klare Vorschriften. Denn ab dem Zeitpunkt deiner Geburt übernehmen deine Eltern die „elterliche Sorgefür dein Vermögen (siehe § 1626 BGB). Das bedeutet, dass deine Eltern im Rahmen des Sorgerechtes für die Verwaltung deines Vermögens zuständig sind. Damit deine Eltern aber kein Unfug mit deinem Vermögen anstellen, trifft das Bürgerliche Gesetzbuch im Rahmen des Sorgerechtes wichtige Regelungen für deine Vermögenssorge. Diese Regelungen findest du in den Paragraphen 1626-1698. Auf einige dieser Regelungen werde ich im weiteren Verlauf auch eingehen.

Regelung 4: Die Vermögenssorge deiner Eltern kann durch Erblasser und Zuwendende eingeschränkt werden

Du denkst dir jetzt bestimmt, dass du mit deiner Geburt noch gar kein Vermögen besitzen kannst. Doch, das geht! Üblicherweise kann es in zwei Fällen vorkommen: Im ersten Fall bekommst du Vermögen von einem Zuwendenden geschenkt. Zum Beispiel können dir deine Großeltern oder deine Paten etwas zu deiner Geburt schenken. Im zweiten Fall bekommst du Vermögen von einem Erblasser vererbt. Zum Beispiel können dir deine Großeltern Vermögen nach ihrem Tod vererben. In beiden Fällen geht das Vermögen in deinen Besitz über und ist dein persönliches Eigentum. Das Vermögen gehört offiziell dir und darf von deinen Eltern nur für deine Zwecke verwaltet werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Zuwendende und Erblasser deine Eltern in der Verwaltung des überlassenen Vermögens beschränken können. Einerseits können sie ausdrücklich fordern, dass deine Eltern das verschenkte oder vererbte Vermögen nicht verwalten dürfen (siehe § 1638 BGB). Anderseits können sie deinen Eltern Anordnungen für die Verwaltung des überlassenen Vermögens geben (siehe § 1639 BGB). Zum Beispiel können deine Paten deinen Eltern vorschreiben, dass sie Vermögen in Aktien nicht in andere Geldanlageklassen umschichten dürfen.

Regelung 5: Deine Eltern dürfen dein Vermögen nicht verschenken und müssen dein Geld gewinnbringend anlegen

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ebenfalls, dass deine Eltern dein Vermögen nicht verschenken dürfen (siehe § 1641). Wenn sie dies dennoch tun, machen sie sich strafbar und sind dir gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Weiterhin müssen deine Eltern dein Vermögen nach Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung für dich gewinnbringend anlegen (siehe §1642 BGB). Jedoch dürfen sie dies nur, wenn das Geld nicht für die baldige Bestreitung von Ausgaben für deine Ausbildung oder deinen Unterhalt notwendig ist. Bei der Anlage deines Geldes müssen sich deine Eltern dabei nicht zwingend auf „mündelsichere Geldanlagen“ beschränken (siehe §§ 1806, 1807 BGB). Zu mündelsicheren Geldanlagen zählen Anlageformen, die dein Vermögen vor einem Totalverlust durch Insolvenz eines Schuldners schützen (z.B. festverzinsliche Wertpapiere). Stattdessen dürfen deine Eltern dein Geld auch in Immobilien, Bausparverträge, Aktien, Immobilienfonds, Unternehmensbeteiligungen und Investmentanteile anlegen (Quelle: Haufe.de). Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die Anlageform im engen Verhältnis zum Umfang deines Vermögens steht. Bei größeren Vermögen müssen deine Eltern auf eine ausgewogene Streuung achten.

Regelung 6: Einige Geschäfte deiner Eltern erfordern die Genehmigung des Familiengerichts

Wenn deine Eltern bestimmte finanzielle Rechtsgeschäfte in Vertretung für dich tätigen möchten, benötigen sie hierfür die Genehmigung eines Familiengerichtes. Ich liste im Folgenden einige dieser genehmigungspflichtigen Geschäfte auf. Ich werde aber nicht genauer auf die Bedeutung dieser einzelnen Geschäfte eingehen. Zu den genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften gehören nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unter anderem Geschäfte über:

  • (1) Grundstücke, (2) Schiffe und (3) Schiffsbauwerke (siehe § 1821 BGB);
  • (4) dein Vermögen im Ganzen, (4) den Erwerb oder die Veräußerung von Erwerbsgeschäften, (5) Miet- oder Pachtverträge, (6) Verträge, mit wiederkehrenden Leistungen, (7) die Aufnahme von Krediten, (8) die Ausstellung von Schuldverschreibungen, (9) die Übernahme von fremden Verbindlichkeiten und (10) die Erteilung einer Prokura (siehe 1822 BGB);
  • (11) die Ausschlagung einer Erbschaft, (12) die Ausschlagung eines Vermächtnisses und (13) den Verzicht auf einen Pflichtteil (siehe 1643 BGB)
  • die Überlassung von Vermögensgegenständen (siehe § 1644 BGB)
  • den Beginn eines neuen Erwerbsgeschäfts (siehe 1645 BGB)

Regelung 7: Kaufen dir deine Eltern etwas von deinem Vermögen ist es dein Eigentum

Erwerben deine Eltern mit deinem Vermögen bewegliche Dinge, so geht mit dem Kauf das Eigentum auf dich über (siehe § 1646 BGB). Diese Vorschrift verhindert, dass Eltern bewegliche Sachen von deinem Vermögen erwerben und für ihre Zwecke verwenden. Der Begriff „bewegliche Dinge“ umfasst alle Sachen, die von einem Ort zu einem anderen gebracht werden können. Hierzu gehören unter anderem ganz normale Alltagsgegenstände wie zum Beispiel Spielzeug oder Möbel. Auf der anderen Seite gehören hierzu aber auch „Inhaberpapiere“ und „Orderpapiere mit einem Blankoindossament“. Sowohl Inhaberpapiere als auch Orderpapiere mit einem Blankoindossament sind räumlich veränderbare Wertpapiere und enthalten nicht den Namen des Begünstigten. Somit besitzt der Inhaber dieser Papiere deren Gegenwert. Erwerben deine Eltern eine dieser beiden Anlageformen aus deinem Vermögen, gehen sie rechtlich in dein Eigentum über. Das bedeutet auch, dass du über den Verbleib dieser Gegenstände bestimmen darfst, solltest du volljährig werden.

Regelung 8: Deine Eltern schulden dir keinen Unterhalt, wenn du ihn selbst bestreiten kannst

Jedoch gibt es auch im Zusammenhang mit deinem Unterhalt bestimmte Sonderregelungen. Zum Beispiel müssen deine Eltern keine Unterhaltszahlungen für dich leisten, wenn du ihn aus deinen eigenen Vermögenseinkünften bestreiten kannst (siehe § 1602 BGB). Zu deinen Vermögenseinkünften gehören unter anderem Mieteinnahmen, Dividenden oder Zinserträge. Wenn du also bereits zu deiner Geburt sehr hohe Einkünfte aus deinem Vermögen erzielst, dürfen deine Eltern diese Einkünfte für deinen Unterhalt wie z.B. deine Bekleidung, deine ärztliche Behandlung und deine Ausbildung aufwenden. Falls deine Bruttoeinkünfte die Kosten für deinen Unterhalt sogar übersteigen, dürfen deine Eltern diese Einkünfte für ihren eigenen Unterhalt und den Unterhalt von minderjährigen unverheirateten Geschwistern von dir verwenden (siehe § 1649 BGB). Damit möchte der Gesetzgeber ein zu starkes Vermögensgefälle zwischen Familienmitgliedern ausgleichen. Sarkastisch ausgedrückt bedeutet dies: Solltest du ein Multimillionen-Baby sein, fütterst du im Zweifelsfall deine Eltern mit durch (wenn sie ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können).

Regelung 9: Gefährden deine Eltern dein Vermögen kann das Familiengericht eingreifen

Sollten deine Eltern oder ein Elternteil dein Vermögen gefährden, so muss das Familiengericht per Gesetz Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen (siehe § 1666 BGB). Dies ist der Fall, wenn einer deiner Eltern Pflichten in Bezug auf Unterhalt und Vermögenssorge verletzt oder Anordnungen des Gerichts nicht befolgt. Bei Gefährdung des Kindesvermögens kann das Familiengericht anordnen, dass deine Eltern ein Verzeichnis deines Vermögens einreichen müssen und über dessen Verwaltung Auskunft geben (Siehe § 1667 BGB). Bei ungenügender Auskunft kann das Familiengericht einen zuständigen Beamten oder Notar beauftragen die Erstellung des Verzeichnisses zu übernehmen. Weiterhin kann das Familiengericht anordnen dein Geld in bestimmter Weise anzulegen. Neben weiteren Maßnahmen ist das Familiengericht berechtigt, deinen Eltern in letzter Instanz auch die elterliche Vermögenssoge teilweise oder vollständig entziehen. In diesem Fall geht die Vermögenssorge auf einen anderen Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund über. Bei Getrenntlebenden Eltern darf das Familiengericht ebenfalls die Vermögenssorge auf einen Elternteil übertragen, sollte es dem Wohl des Kindes entsprechen (Siehe § 1671 BGB).

Reglung 10: Endet/ruht die elterliche Sorge müssen deine Eltern dein Vermögen herausgeben

Die elterliche Vermögenssorge eines deiner Elternteile kann ruhen oder enden. Die elterliche Sorge ruht, wenn ein Elternteil selbst als beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig erklärt wird (siehe § 1673 BGB). Weiterhin ruht die elterliche Sorge, wenn ein Elternteil laut Familiengericht deine Personen- und Vermögenssorge auf längere Zeit nicht ausüben kann (siehe § 1674 BGB). Zum Beispiel ist dies der Fall, wenn ein Elternteil an einer schweren Krankheit erkrankt ist. Die elterliche Sorge eines Elternteils endet, wenn er oder sie für tot erklärt wird oder du deine Volljährigkeit erreichst (siehe § 1677 BGB). Sollte die elterliche Vermögenssorge beider Eltern enden, müssen sie dein Vermögen an dich herausgeben (siehe § 1698 BGB). Hier räumt dir der Gesetzgeber ein zusätzliches Recht ein. Wenn du zum Zeitpunkt deiner Volljährigkeit einen Grund zu der Annahme hast, dass deine Eltern die Einkünfte aus deinem Vermögen nicht ordnungsgemäß verwaltet haben, so müssen sie auf dein Verlangen Rechenschaft hierzu ablegen. Sie müssen dir genaue Auskunft über die Verwaltung deines Vermögens geben.

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