Zinsbroker: Online-Broker für gut verzinste Anlageprodukte *

Zinsbroker vermitteln Anleger an Banken, die höher verzinste Produkte bieten als im Inland derzeit möglich sind. Zinsbroker stellen dabei keine eigenständigen Banken dar, sondern vermitteln Kunden an andere Kreditinstitute, überwiegend im EU-Ausland. Die Anbieter versprechen je nach Land, Anlagedauer und Produkt bis zu drei Prozent mehr Zins. Die Zielbanken sind beispielsweise in Bulgarien, Polen oder auf Malta ansässig.

Zinsbroker und ihre Eigenschaften im Überblick

Gemeinsam ist Zinsbrokern, dass sie Plattformen zur Vermittlung verschiedener Angebote ausländischer Banken darstellen. Einer der wichtigsten und beliebtesten Zinsbroker ist der Anbieter Weltsparen.

Zinsbroker ermöglichen durch die vielseitige Vermittlungsarbeit das so genannte Zins-Hopping. Hierbei wechseln Anleger in kürzeren Abständen zu verschiedenen Anbietern, die jeweils die attraktivsten Zinsen bieten. Typischerweise sind die Angebote an bestimmte Minimum- beziehungsweise Maximumbeträge gebunden. Die am häufigsten vermittelten Produkte sind klassische Tages- und Festgeldangebote. Der Zins dieser Anlageprodukte ist oft deutlich höher als der vergleichbarer inländischer Angebote. Dies hängt unter anderem mit der geringeren Bonität der Anbieter im Ausland zusammen. Die Angebote unterliegen im EU-Ausland der EU-Einlagensicherung.

Die Wahrnehmung der Angebote erfordert lediglich eine Anmeldung bei der jeweiligen Plattform. Im Hinblick auf die Versteuerung sind die Eigenheiten der Zielländer zu berücksichtigen, beispielsweise die ausländische Quellensteuer.

Geschäftsmodell der Zinsbroker

Portale wie Weltsparen stellen selbst keine Kreditinstitute dar. Da sie keine Banken sind, nehmen sie auch kein Geld entgegen. Ihr Geschäftsmodell basiert auf einer

Provision. Diese erhalten sie von denjenigen Banken, an die sie ihre Kunden weitervermitteln. Damit funktionieren sie ähnlich wie etwa Vergleichsportale. Auch diese erhalten eine Provision vom vermittelten Unternehmen, sobald ein Kunde über einen ausgehenden Link auf die Internetseite der Firma oder direkt zu einem Angebot gelangt. Zinsbroker leben von der Tatsache, dass viele ausländische Banken attraktivere Zinsen bieten. Die geringeren Kosten oder ein schlechteres Rating tragen dazu bei.

Prinzip und Funktionsweise

Die erste Komponente ist ein deutsches Verrechnungskonto. Dieses ist unter den üblichen Legitimationsverfahren bei einer deutschen Bank zu eröffnen. Zur Legitimation kommt etwa Postident zum Einsatz. Hat der Anleger das Verrechnungskonto eröffnet, kann er von dort ausgehend Geld zu den Partnerbanken des Zinsbrokers weiterleiten. Für diese Transaktionen ist keine neue Legitimation erforderlich. Grundsätzlich ist es denkbar, dass Anleger einfach unmittelbar bei den Partnerbanken jeweils Tages- oder Festgeld anlegen. Dies ist jedoch mit der Notwendigkeit mehrfacher Kontoeröffnungen verbunden. Hierbei wäre jedes Mal der Legitimationsprozess zu durchlaufen. Diesen ersparen sich Anleger, wenn sie sich über den Zinsbroker vermitteln lassen.

Eine weitere wichtige Komponente der Arbeit mit einem Zinsbroker ist die EU-Einlagensicherung. Die Partnerbanken der Anbieter sind im EU-Raum ansässig. Damit sind sie von der EU-einheitlichen Einlagensicherung erfasst. Seit dem Jahr 2011 sind mindestens 100.000 Euro garantiert. Einzelne EU-Staaten sehen größere Beträge vor. Kommt es zu einer Pleite des Kreditinstituts, so muss die Auszahlung des Betrages innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen erfolgen.

Der wichtigste Aspekt bei der Nutzung eines Zinsbrokers und der Grund für seine Nutzung sind die Zinsgutschriften. Hierbei sollten Anleger darauf achten, wann beziehungsweise in welchen Abständen die Zinsen anfallen. Es gibt Produkte, in denen der Zins beispielsweise erst nach 24 Monaten ausgezahlt wird. Im Gegensatz zum in Deutschland üblichen Jahreszins (per annum) bleibt dabei der Zinseszins aus. Ebenso ist darauf zu achten, dass es bei größeren Summen zur Überschreitung des Steuer-Freibetrags kommen kann.

Im Allgemeinen sind deutsche Sparer an soliden Finanzprodukten mit sicherer Zinszahlung interessiert. Zinsbroker haben sich daher auf die Vermittlung festverzinster Produkte spezialisiert. Dies sind in erster Linie Festgeldkonten aus dem EU-Ausland. Ebenso sind ausgewählte Tagesgeldkonten Gegenstand der Angebotspalette einiger Zinsbroker. Eine Alternative bietet das so genannte Flexgeld. Hierbei handelt es sich um feste Anlageprodukte, ähnlich Festgeldkonten, sie sich jedoch durch eine deutlich kürzere Laufzeit auszeichnen. Hierbei sind Laufzeiten von beispielsweise 14 Tagen möglich. Der Begriff Flexgeld kann sich aber auch auf klassische Festgeldkonten beziehen, die zusätzlich eine vorzeitige Kündigungsoption bieten. In diesem Fall erfolgt die Verzinsung bezogen auf den jeweiligen Anlagezeitraum, während keine Vorfälligkeitsgebühr anfällt.

Zins und Bonität

Sinn der Inanspruchnahme eines Zinsbrokers ist die Aussicht auf einen höheren Zins. Gerade in Anbetracht der Niedrigzinsphase ist es schwierig, sichere und gleichzeitig gut verzinste Anlageprodukte zu finden. Die häufig deutlich bessere Verzinsung von Festgeld im Ausland hängt mit mehreren Faktoren zusammen. Die größte Rolle spielen zum einen die geringeren Kosten und zum anderen das oft schwächere Rating. Das Rating gibt Rückschluss auf die Bonität oder Kreditwürdigkeit. Eine geringere Bonität ist mit einem höheren Ausfallrisiko verbunden. Aus diesem Grund müssen sie ihren Kunden beziehungsweise Anlegern einen höheren Zins als Anreiz zahlen. Es ist grundsätzlich ein gewisses Insolvenzrisiko gegeben, wobei die Verluste aufgrund der Einlagensicherung vom Zielland oder der EU übernommen werden. Zu berücksichtigen ist für Sparer, dass es in diesem Fall aufgrund bürokratischer Hürden oder auch wegen Sprachbarrieren eine gewisse Zeit dauern kann, bis die Gutschrift der Einlage erfolgt.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Festgeld- oder Tagesgeldanlage im EU-Ausland nicht zwangsläufig in Euro erfolgen muss. Bei Anlage in einer Fremdwährung sind die Wechselkurse zu berücksichtigen. Es besteht ein Währungsrisiko, da Wechselkursgewinne aber auch -verluste entstehen können.

Die Frage der Einlagensicherung und Sicherungsfonds

Wer bei einer Bank Geld anlegt, vertraut dem Kreditinstitut einen Teil seines Vermögens an. Es handelt sich um eine Form des Kredits. Dieser kann grundsätzlich ausfallen, sofern der Kreditnehmer (in diesem Falle die Bank) insolvent wird. Aus diesem Grund haben die Gesetzgeber der Staaten verschiedene Einlagensicherungs-Systeme vorgesehen. In Deutschland existieren diesbezüglich gleich mehrere Einrichtungen. Die Einlagen bei Privatbanken sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) gesichert, die aus Mitgliedsbeiträgen finanziert wird. Öffentliche Banken unterliegen in Deutschland der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Einrichtungen wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder Landesbanken verfügen ihrerseits über eigene Entschädigungseinrichtungen.

Was die Abwicklung ausländischer Schadensfälle bei EU-Banken betrifft, gibt es seit Juli 2015 eine Erleichterung für deutsche Anleger. Seit diesem Datum erfolgt die Entschädigung automatisch, ohne dass das Stellen eines Antrags erforderlich wird. Seit Juni 2016 ist es vorgesehen, dass die jeweilige Entschädigungseinrichtung innerhalb einer Frist von 7 Tagen zahlt.

Die Einlagensicherung nach EU-Regelung hängt in der Praxis vom jeweiligen Zielland ab. Zum einen unterscheiden sich EU-Länder wie Bulgarien, Polen, Belgien oder Frankreich in ihren landeseigenen Regelungen. Zum anderen sagt die grundsätzlich bestehende Einlagensicherung nichts über die tatsächliche Finanzkraft des jeweiligen Sicherungsfonds aus. Diese ist in unter anderem von der wirtschaftlichen Lage des Ziellandes und letztlich von der konkreten Bank abhängig. Es liegt demnach im Ermessen des Kunden, die aktuelle Lage der Bank und des Landes zu beurteilen. Einen Anhaltspunkt bieten hierbei Bonitätsbewertungen durch Ratingagenturen. Ebenso ist es lohnenswert, die Wirtschafts- und Börsen-Nachrichten über das entsprechende Land zu verfolgen. Dies stellt stets eine Abwägung von Chance und Risiko dar. Kreditinstitute mit schlechterem Rating sind riskanter, bieten jedoch meist höhere Zinsen.

Steuerliche Aspekte

Grundsätzlich ist die Besteuerung der Kapitalerträge von den Regelungen im Zielland abhängig. Es gibt einige Staaten, die keine eigene Steuer erheben, wenn Anleger eine Ansässigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine deutsche Wohnsitzbestätigung vorlegen. Andere Staaten erheben eigene Steuern. Hierbei handelt es sich um Quellensteuern, die das jeweilige Kreditinstitut automatisch an die heimischen Finanzbehörden abführt.

Hierbei gilt es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Grundsätzlich sind Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben. Der Anbieter Weltsparen hält in seinem Formularbereich die erforderlichen Dokumente bereit, mit denen Anleger zu viel gezahlte Steuern zurückfordern können. Ebenso bieten gute Zinsbroker Dokumente, mit denen sich die Doppelbesteuerung bereits im Vorfeld vermeiden lässt.

 

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