10 weitverbreitete Mythen über die SCHUFA *

Wer in Deutschland über ein Girokonto, eine Kreditkarte oder einen Privatkredit verfügt, der kommt zumeist um die Schufa nicht herum. Denn mit Abschluss dieser Finanzprodukte stimmt man meistens der Speicherung der Daten bei der Schufa zu. Doch die meisten Menschen wissen gar nicht, welche Daten das Unternehmen überhaupt über sie speichert. Aus diesem Grund gibt es auch viele Mythen in Zusammenhang mit der Schufa. Heute möchte ich mit 10 weitverbreiteten Mythen über die SCHUFA aufräumen.

Was ist die SCHUFA überhaupt?

Bevor ich genauer auf 10 weitverbreitete Mythen eingehe, möchte ich klären, was die Schufa überhaupt ist. Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie ist das größte Wirtschaftsauskunftsunternehmen über die Kreditwürdigkeit von Schuldnern in Deutschland. Dabei verfügt das Unternehmen in etwa über 943 Millionen Datensätzen zu 67,7 Millionen natürlichen Personen und zu 6 Millionen Unternehmen.

Das Unternehmen behandelt jährlich mehr als 165 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 2,5 Millionen Auskünfte der Verbraucher, die ihre Daten einsehen wollen. Die anderen Anfragen stammen in erster Linie von Unternehmen wie Banken, Versandhändlern, Energieversorgern oder Telekommunikationsunternehmen. Mithilfe ihrer Anfragen möchten Unternehmen die Ausfallwahrscheinlichkeit von Krediten oder die Nichtbedienung eines Vertrages vor dem Zustandekommen einschätzen. Diese Auskunft dürfen Unternehmen aber nur mit ausschließlicher Genehmigung von Ihren Kunden einholen. Deshalb liest du in dem Kleingedruckten vieler Verträge oft, dass du das Unternehmen berechtigst, Daten bei der Schufa abzufragen und zu melden. Die meisten Menschen wissen bei Abschluss dieser Verträge jedoch oft nicht, was die Schufa überhaupt ist. Deshalb entstehen viele Mythen über die Schufa, auf welche ich jetzt genauer eingehe.

Mythos 1: Die SCHUFA ist eine Behörde

Auch wenn viele dies denken, so ist die Schufa keine staatliche Behörde. Stattdessen ist sie ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches in 1927 gegründet wurde. Heute sind bei dem Unternehmen rund 900 Mitarbeiter beschäftigt und das Unternehmen hat einen Jahresumsatz von ca. 190 Millionen Euro. Seit 2000 wurde die Schufa in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Jedoch werden die Aktienanteile nicht an der Börse gehandelt. Die Aktienanteile liegen dagegen vollständig bei Unternehmen aus der Finanzbranche und aus dem Handel.

Mythos 2: Nur Privatpersonen stehen in der SCHUFA

Die Schufa speichert nicht nur Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen, sondern auch über natürliche Personen und Unternehmen. Eine natürliche Person ist dabei nicht notwendigerweise eine Person wie du und ich, sondern kann auch eine Personengesellschaft darstellen (z.B. eine GbR oder KG). Weiterhin speichert die Schufa Daten zu eigenständigen Unternehmen (z.B. eine GmbH). Somit gibt sie auch Auskunft über das Zahlungsverhalten von kleinen und großen Unternehmen.

Mythos 3: Die SCHUFA kennt dich nur, wenn du nicht zahlst

Auch dieser dritte Mythos ist nicht korrekt. Die Schufa speichert nicht nur Informationen über dich, wenn du nicht zahlst. Denn bei der Schufa sind meistens Daten über bestehende Verträge und Kredite von dir hinterlegt. Diese werden von Banken oder dem Handel an die Schufa gemeldet, wenn du einen Kredit oder Vertrag abschließt. Diese hinterlegten Daten müssen nicht immer einen negativen Einfluss auf deinen Score haben. Stattdessen können sie auch belegen, dass du deinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen bist. Solltest du einen Vertrag kündigen oder einen Kredit zurückbezahlen, werden die Daten nach fest definierten Speicherfristen gelöscht.

Mythos 4: SCHUFA-Auskünfte verschlechtern den Score

Auch dies ist ein reiner Mythos. Eine Auskunft bei der Schufa hat keinen Einfluss auf deinen Score. Du kannst eine Auskunft also so oft einholen wie du möchtest.

Mythos 5: Die SCHUFA-Auskunft ist kostenpflichtig

Die Schufa-Auskunft ist nicht zwingend kostenpflichtig. Wenn du wissen möchtest, welche Daten das Unternehmen über dich speichert, dann kannst du einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie deiner Daten anfordern. Diese Datenkopie frage ich persönlich jedes Jahr ab. Ich möchte einschätzen können, welche Daten über mich gespeichert sind.

Wenn du eine kostenlose Datenkopie bei der Schufa abfragen möchtest, so kannst du online ein Formular auf meinschufa.de ausfüllen. Achte beim Ausfüllen darauf, dass nur wenige der abgefragten Felder Pflichtfelder sind (gelb markiert). So ist der Dokumentenupload deines Personalausweises optional und somit nicht notwendig.

Abfrageformular Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) bei der SCHUFA
Abfrageformular Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) bei der SCHUFA

Neben der kostenlosen Datenabfrage gibt es manchmal auch Aktionen, bei denen du z.B. das normalerweise kostenpflichtige „meineSchufa plus“ Angebot 180 Tage kostenlos ausprobieren kannst. Das Angebot „meineSchufa plus“ bietet dir einen größeren Funktionsumfang. Du kannst zum Beispiel 180 Tage lang die von dir gespeicherten Daten tagesaktuell online einsehen und bekommst eine Information über Änderungen, wenn du den Update Service aktivierst. Wenn dich ein kostenloses Probeabo für 180 Tage interessiert, dann suche doch einfach auf Deal-Plattformen wie mydealz.de nach entsprechenden Sonderangeboten. Du solltest jedoch nicht vergessen, dein Probeabo rechtzeitig zu kündigen.

Mythos 6: Die SCHUFA kennt deinen Beruf und dein Einkommen

Die Schufa speichert keine Informationen über deinen Beruf, die Höhe deines Einkommens oder deines Kontostandes, deines Familienstandes, deiner Nationalität oder deiner Religion. Es werden stattdessen folgende Daten bei dem Unternehmen über dich gespeichert:

Kontaktdaten

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
  • aktuelle Anschrift, frühere Anschriften (somit auch „Umzugsverhalten“)

Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts

  • Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
  • Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
  • ausgegebene Kreditkarten
  • Einrichtung eines Telekommunikationskontos (Laufzeitverträge)
  • Kundenkonten des Handels, Versandhandels

Abweichendes Zahlungsverhalten

  • Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung

Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot

Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen

  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
  • Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz)
  • Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse

Anfragen

  • Anfragen nach Branche
  • Konditionsanfragen

Mythos 7: Eine Korrektur deiner Daten geht nur mit einem Anwalt

Du benötigst keinen Anwalt, wenn Daten bei der Schufa deiner Meinung nach nicht stimmen. Stattdessen kannst du dich vertrauensvoll an den Privatkundenservice der des Unternehmens wenden. Sollten Daten falsch hinterlegt sein, so klären die Mitarbeiter dies mit dem Unternehmen, welches diese Daten gemeldet hat. Sollten diese Daten falsch sein, werden sie von den Mitarbeitern in der Regel so schnell wie möglich korrigiert.

Mythos 8: Das Unternehmen teilt dir einen Negativ-Eintrag mit

Einen Negativ-Eintrag bei der Schufa bekommst du erst, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Du hast zwei Mahnungen erhalten, denen du nicht widersprochen hast.
  • Die Mahnungen wurden im Abstand von vier Wochen gesendet.
  • Ein negativer Schufaeintrag wurde dir in einem Mahnbescheid angekündigt.
  • Du hast die Forderung nicht beglichen.

Solltest du die oben aufgezählten Kriterien erfüllen, erhältst du einen Negativ-Eintrag. Jedoch informiert dich nicht die Schufa über diesen Negativ-Eintrag. Die einzige Information über den Negatv-Eintrag erhältst du über den Mahnbescheid des Unternehmens, bei dem eine vermeintliche Forderung aussteht.

Mythos 9: Du bekommst keinen Kredit bei einem Negativ-Eintrag

Natürlich wirkt sich ein Negativ-Eintrag oftmals auf verschiedene Lebensbereiche aus, wie zum Beispiel eine Kreditaufnahme, eine Anmietung einer neuen Wohnung oder ein Abschluss eines Handyvertrages. Jedoch bedeutet dies nicht zwingend, dass du bei einem Negativ-Eintrag keinen Kredit mehr bekommst. Auf der einen Seite gibt es zum Beispiel Kreditunternehmen, welche keine Schufa-Auskunft verlangen. Auf der anderen Seite gibt es Anbieter, bei denen du trotz eines Negativ-Eintrags Kredite bekommen kannst. Jedoch erhältst du diese Kredite meist nur zu schlechteren Zinskonditionen.

Mythos 10: Du bekommst keinen Kredit, weil die SCHUFA nicht zustimmt

Die Schufa selbst erteilt keine Zustimmung bei der Vergabe von Krediten. Das Unternehmen gibt Banken lediglich Auskunft über dein Zahlungsverhalten. Sie teilt den Banken deinen Score mit, welcher eine Aussage darüber trifft, mit welcher Wahrscheinlichkeit du den Kredit zurückzahlst. Weiterhin teilt die Schufa den Banken Negativ-Einträge mit, solltest du Vertragsbedingungen einmal nicht erfüllt haben. Anhand dieser Informationen entscheidet die Bank dann eigenständig, ob sie dir einen Kredit gibt oder nicht.

FAZIT

Es gibt viele Mythen in Zusammenhang mit der Schufa. Heute habe ich mit 10 dieser Mythen aufgeräumt. So ist die Schufa nicht zwangsläufig etwas Schlechtes. Denn neben Negativ-Einträgen speichert das Unternehmen auch Positiv-Einträge über dich. Positive-Einträge zeigen, dass du in der Vergangenheit deinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen bist. Sie verbessern deinen Score, welcher anderen Unternehmen zeigt, dass du ein zuverlässiger Kunde bist. Ein guter Score kann dir unter anderem dabei helfen, gute Konditionen für einen Kredit zu bekommen.

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